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Wudhu

Wudhu

242. Im Wudhu ist es verpflichtend das Gesicht und die Hände zu waschen, und den vorderen Teil des Kopfes, sowie den oberen Teil der Füße, zu überstreichen.

 

243. Die Länge des zu waschenden Teils des Gesichtes ist vom oberen Teil der Stirn (also da wo die Haare beginnen zu wachsen) bis zum unteren Teil des Kinns. Und die Breite sollte gewaschen werden zwischen dem Teil wo Daumen und Mittelfinger das Gesicht bedecken. Wenn auch nur eine kleine Stelle ausgelassen wird, so ist das Wudhu ungültig. Demnach sollte man um zu bewirken, dass der vorgeschriebene Teil komplett gewaschen wurde, auch ein bisschen der angrenzenden Teile waschen.

 

244. Wenn die Hände einer Person größer oder kleiner sind als normal, so sollte diese Person schauen wie andere Leute normalerweise ihr Gesicht waschen und sollte sich demgemäß auch waschen. Außerdem, wenn jemand Haare auf seiner Stirn hat, oder wenn jemand den vorderen Teil des Kopfes kahl hat, so sollten diese Personen ihre Stirn so waschen, wie man es normalerweise tut.

 

245. Wenn eine Person vermutet, dass Dreck oder irgendetwas anderes in ihren Augenbrauen oder in den Augenwinkeln oder auf der Lippe ist, was das Wasser diese Körperteile nicht erreichen lässt, so sollte man es vorher prüfen bevor man Wudhu macht und es dann gegebenenfalls entfernen falls etwas vorhanden war.

 

246. Wenn die Haut des Gesichtes unter den Haaren sichtbar ist, so sollte man das Wasser unter die Haare gelangen lassen, sodass es die Haut berührt. Aber wenn die Haut nicht sichtbar ist, so ist es ausreichend die Haare zu waschen und es ist nicht nötig die Haut unter den Haaren zu waschen.

 

247. Wenn eine Person zweifelt ob die Haut unter den Haaren sichtbar ist oder nicht, so sollte die Person die Haare waschen und auch die Haut unter den Haaren von dem Wasser berühren lassen, als eine verpflichtende Schutzmaßnahme.

 

248. Während man Wudhu macht ist es nicht verpflichtend den inneren Teil der Nase oder der nicht sichtbaren Teile von Augen und Lippen wenn sie geschlossen sind, zu waschen. Dennoch, mit der Absicht dass alle Teile die man waschen muss auch wirklich gewaschen sind, ist es verpflichtend das kleine Teile dieser Partitionen (zum Beispiel innere Teile der Lippen, kleiner Teil der inneren Nase) beim Wudhu auch mit eingeschlossen werden.

Und wenn eine Person nicht wusste wie viel des Gesichtes gewaschen werden muss, und sich nicht erinnert ob das Gesicht gründlich genug gewaschen wurde bei einem schon fertigen Wudhu, so werden seine Gebete gültig sein, und ein erneutes Wudhu um die Gebete zu versichern ist nicht notwendig.

 

249. Das Gesicht und die Hände sollten von oben nach unten gewaschen werden; wenn jemand es in die andere Richtung herum wäscht, so ist sein Wudhu ungültig.

 

250. Wenn eine Person ihre Hände nass macht und damit über Gesicht und Hände geht, und wenn die Feuchtigkeit dabei ausreichend ist beides gründlich damit zu decken, so ist es ausreichend. Es ist nicht nötig, dass das Wasser auf dem Gesicht oder den Händen fließt.

 

251. Nachdem das Gesicht gewaschen wurde, sollte man zunächst die rechte Hand und dann die linke Hand waschen, vom Ellbogen bis zu den Fingerspitzen.

 

252. Um zu beabsichtigen, dass die Ellbogen ausreichend gewaschen wurden, sollte man einen kleinen Teil über dem Ellbogen mit einschließen.

 

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